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Ihre Photovoltaikanlage betreiben Sie am ökologischsten und wirtschaftlichsten, wenn Sie möglichst viel Ihres selbst produzierten Stroms auch selber vor Ort verbrauchen – sprich, einen hohen Eigenverbrauchsanteil haben.
Sie können diesen Anteil noch steigern, indem Sie den Solarstrom mit Ihren Nachbarn teilen. Dazu bietet die EWJR eine Reihe von gemeinschaftlichen Eigenverbrauchs-Lösungen an. Gerne beraten wir Sie, welches Modell am besten zu Ihnen passt.
Die Modelle im Überblick

Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Die ideale Lösung, um Strom innerhalb eines Gebäudes zu teilen
Virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)
Die ideale Lösung, um Strom mit den direkten Nachbarsgebäuden zu teilen
Lokale Energiegemeinschaft (LEG)
Die ideale Lösung, um Strom innerhalb eines grösseren Quartiers oder eines Teils von Rapperswil-Jona zu teilen
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Was ist eine EVG?
Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft teilen Sie den überschüssigen Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage mit Ihren direkten Nachbarn. Dazu gehören alle Parteien innerhalb des gleichen Netzanschlusspunktes – meist also innerhalb des gleichen Gebäudes. Das öffentliche Verteilnetz der EWJR wird dazu nicht benutzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Photovoltaikanlage und alle teilnehmenden Parteien befinden sich innerhalb des gleichen Hausanschlusskastens. In Frage kommen also insbesondere Mehrfamilienhäuser oder Industriegebäude/Gewerbeparks.
- Die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung der EVG.
- Es müssen nicht alle Parteien im Haus teilnehmen.
- Die EVG gilt als gemeinsamer Kunde der EWJR; entsprechend benötigt es aus der EVG eine Ansprechperson, und alle Teilnehmenden müssen sich auf ein Stromprodukt einigen.
Was sind Ihre Vorteile?
Als Eigentümer einer Photovoltaikanlage …
- erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil und damit die Rendite Ihrer Anlage.
- steigern Sie den Wert Ihrer Liegenschaft.
- haben Sie keinen administrativen Aufwand für Messung, Abrechnung und Eichung – das übernehmen wir für Sie.
- bezahlen Sie auf selber produziertem und vor Ort verbrauchtem Strom keine Netzgebühren und Abgaben.
Als Strombezüger in einer EVG …
- profitieren Sie von einem vergünstigten Tarif für den Strom aus der Photovoltaikanlage.
- nutzen Sie lokal produzierten Strom und tragen damit zur Energiewende bei.
- bleiben Sie weiterhin Kunde der EWJR.
Interessiert?
Kontaktieren Sie uns über das nachfolgende Formular. Gerne prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine
Eigenverbrauchsgemeinschaft erfüllen, und planen mit Ihnen die weiteren Schritte.
Virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)
Was ist eine vEVG?
Mit einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft teilen Sie den überschüssigen Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage mit Ihren Nachbarn. Diese müssen sich nicht im selben Gebäude wie Sie befinden, aber am selben Netzanschlusspunkt (Trafostation, Verteilkabine oder Muffe) angeschlossen sein. Es ist auch möglich, mehrere Stromproduzenten in einer vEVG einzubinden – beispielsweise zwei Einfamilienhäuser mit je einer Photovoltaikanlage und ein Einfamilienhaus ohne.

Die EWJR fasst dabei die Messdaten mehrerer Zähler virtuell zusammen und stellt sie viertelstündlich zur Verfügung. Im Kundenportal der EWJR behalten sowohl Sie als Produzent als auch Ihre Nachbarn den vollen Überblick über den produzierten und bezogenen Strom.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Photovoltaikanlage(n) und alle teilnehmenden Parteien sind am selben Netzanschlusspunkt (Trafostation, Verteilkabine oder Muffe) angeschlossen. Ausnahmen aufgrund der jeweiligen Anschlusssituation bleiben vorbehalten.
- Die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung der vEVG.
- Es müssen nicht alle Parteien in der Nachbarschaft teilnehmen.
- Die Photovoltaikanlage muss bereits vor der Anmeldung für eine vEVG in Betrieb sein und über einen eigenen Zähler verfügen.
- Bei allen Teilnehmenden ist ein Smart Meter der EWJR installiert.
- Die vEVG gilt als gemeinsamer Kunde der EWJR; entsprechend benötigt es aus der vEVG eine Ansprechperson, und alle Teilnehmenden müssen sich auf ein Stromprodukt einigen.
Was sind Ihre Vorteile?
Als Eigentümer einer Photovoltaikanlage …
- erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil und damit die Rendite Ihrer Anlage.
- steigern Sie den Wert Ihrer Liegenschaft.
- können Sie den Kreis Ihrer Strombezüger frei wählen.
- haben Sie keinen administrativen Aufwand für Messung, Abrechnung und Eichung – das übernehmen wir für Sie.
- bezahlen Sie auf selber produziertem und vor Ort verbrauchtem Strom keine Netzgebühren und Abgaben.
Als Strombezüger in einer vEVG …
- profitieren Sie von einem vergünstigten Tarif für den Strom aus der Photovoltaikanlage.
- nutzen Sie lokal produzierten Strom und tragen damit zur Energiewende bei.
- bleiben Sie weiterhin Kunde der EWJR.
Interessiert?
Kontaktieren Sie uns über das nachfolgende Formular. Gerne prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft erfüllen, und planen mit Ihnen die weiteren Schritte.
Lokale Energiegemeinschaft (LEG)
Was ist eine LEG?
Mit einer lokalen Energiegemeinschaft teilen Sie den überschüssigen Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage mit Bezügern innerhalb Ihres erweiterten Quartiers oder Ihres Stadtteils. Es ist auch möglich, mehrere Stromproduzenten oder verschiedene virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaften in eine LEG einzubinden. Der Strom wird dabei über das öffentliche Verteilnetz transportiert. Im Gegensatz zu den anderen Modellen dient diese Lösung deshalb nicht zur Optimierung des Eigenverbrauchanteils.
Die EWJR misst die Daten über die Smart Meter und stellt der LEG die Auswertung und eine Sammelrechnung aus. Die weitere Verrechnung und Koordination erfolgt selbständig innerhalb der LEG.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Alle Teilnehmenden befinden sich im Verteilgebiet der EWJR und auf derselben Netzebene (z.B. Niederspannung oder Mittelspannung).
- Die Produktionsleistung aller beteiligten Anlagen beträgt mindestens 5% der Anschlussleistung aller Teilnehmenden.
- Bei allen Teilnehmenden ist ein Smart Meter der EWJR installiert.
- Die LEG verwaltet sich selber und benötigt einen offiziellen LEG-Betreiber. Dieser ist Ansprechperson gegenüber der EWJR, regelt die Konditionen und Stromtarife innerhalb der LEG und übernimmt die interne Abrechnung.
Was sind Ihre Vorteile?
Als Eigentümer einer Photovoltaikanlage …
- können Sie Ihren überschüssigen Strom zu attraktiven Konditionen innerhalb Ihres erweiterten Quartiers oder Ihres Stadtteils verkaufen.
- haben Sie einen grösseren Abnehmerkreis als bei einer (virtuellen) Eigenverbrauchsgemeinschaft.
Als Strombezüger in einer LEG …
- profitieren Sie von einem vergünstigten Tarif für den Strom aus der Photovoltaikanlage.
- nutzen Sie lokal produzierten Strom und tragen damit zur Energiewende bei.
- bleiben Sie weiterhin Kunde der EWJR.
Interessiert?
Ab dem 8. Januar 2026 können Sie sich hier für eine lokale Energiegemeinschaft anmelden.